Sicherheitstechnische Betreuung
Sichere Arbeitsbedingungen verbessern die Motivation Ihrer Mitarbeiter.
Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ist das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Risikofaktoren lassen sich durch präventive Maßnahmen minimieren. Störungen durch Arbeitsunfälle werden vermieden, das Risiko eines Unfalls wird gemindert und Gefahren an der Quelle bekämpft. Mit unserem Team (Fachkräften für Arbeitssicherheit) unterstützen wir Sie kompetent, bedarfsorientiert und praxisnah bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in allen Bereichen der Arbeits- und Betriebssicherheit. Dabei beraten wir Sie nach der DGUV Vorschrift 2 und allen für Sie relevanten Vorschriften.
Wichtig für Sie zu wissen
- Alle Arbeitgeber sind gesetzlich zum Arbeitsschutz verpflichtet. (ArbSchG)
- Jeder Arbeitgeber muss, neben einem Betriebsarzt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) einsetzen. (ASiG)
- Unternehmer können, nach einer Ausbildung bei der Berufsgenossenschaft, ihren Kleinbetrieb im Unternehmermodell sicherheitstechnisch auch selbst betreuen (DGUV Vorschrift 2).
Wir unterstützen und beraten Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
- bei der Durchführung von Sicherheitstechnischen Begehungen
- bei der Unterweisung der Beschäftigten über Gefahren am Arbeitsplatz
- bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- bei der Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen
- bei der Organisation der Erste-Hilfe Maßnahmen
- bei der Entwicklung von individuellen und praxisnahen Lösungen
- bei Auswertung von Unfällen und Berufskrankheiten
Weitere Leistungen
- Sicherheitstechnische Betreuung gem. ASiG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 2
- Beratungen zu Themen wie persönliche Schutzausrüstung und Gefahrstoffe
- Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
- Beratung in allen Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Gefährdungsbeurteilung psychologischer Belastungen
- Erarbeiten der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten, Arbeitsstätten, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
- Durchführung orientierender Messungen (Lärm, Beleuchtung)
- Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß § 3 (3) der Baustellenverordnung
- Umweltmanagement-Beauftragter