Hans-Volkmann-Str. 18,
01877 Bischofswerda.

econoMED

Ihr zuverlässiger Partner für die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz – Was gilt es umzusetzen?

  • Arbeitssicherheitsgesetzt (ASIG) Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
  • Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, die Maßnahmen auf Wirksamkeit zu prüfen und eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anzustreben. Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen hat er für eine geeignete Organisation zu sorgen.
  • Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Zusammenschluss von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Umsetzung gemeinsamer Arbeitsschutzziele. „Die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist eine gut funktionierende innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation“ (www.gda-orgacheck.de)
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Bestimmt die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten zu treffen hat.

Wir können beides – econoMED® – Strategische Kooperation mit Gewinn

  • Wir übernehmen Ihre Arbeitgeberpflichten und stellen Ihnen mit dem econoMED® – System eine rechtssichere und zertifizierte Organisation im Arbeitsschutz entsprechend den Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zur Verfügung. (ArbSchG)
  • Wir stellen Ihnen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die in das econoMED® – System eingebunden sind und ihre betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuungsleistungen nach den Verfahrens- und Handlungsanweisungen des Systems und damit rechtskonform erfüllen. (ASIG)

Haben Sie eigene Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit? Dann werden diese in die Organisation eingebunden und arbeiten mit dem econoMED® – System.

Sollten Sie weder das Rad neu erfinden wollen, noch unter Einsatz interner Personalressourcen eine eigene Organisation im Arbeitsschutz aufbauen wollen, übernehmen wir Ihre Arbeitgeberpflichten und bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Organisation zur Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Bereiche:

Eine Zusammenarbeit mit uns bedeutet

  • Organisation des Arbeitsschutzes/Übernahme Ihrer Arbeitgeberaufgaben (ArbSchG/GDALeitlinien)
  • Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG/GDALeitlinien)
  • Umsetzung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung (ASiG/DGUV V2)
  • Wirkungskontrolle und Qualitätssicherung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuungsleistung (ArbSchG/DGUV V2)
  • Haftungsübernahme für jegliches Organisationsverschulden gemäß Betriebsschutzbrief

Ihr Nutzen

  • rechtliche Absicherung
  • zeitliche Entlastung
  • Kostenreduzierung
  • Minimierung unternehmerischer Risiken
  • Gesunderhaltung der Mitarbeitenden

Haben Sie Fragen? Stellen Sie diese gern unserem Partner AGS.